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Förderung Photovoltaik

HINWEIS !

Das Fördermittelbudget ist ausgeschöpft. Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat am 22. September 2022 entschieden, das Förderprogramm nicht weiterzuführen. Damit können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat am 18.06.2020 ein Förderprogramm zum Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Das Programm beinhaltet die Förderung der Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden in Nümbrecht. Es geht dabei um Neuanlagen. Seit dem 01.07.2020 können Förderanträge bei der Gemeinde Nümbrecht gestellt werden. Das Programm umfasst mittlerweile ein Gesamtvolumen von 650.000 €. 



Förderrichtlinie „Ausbau erneuerbarer Energien - Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Nümbrecht“

Die Förderrichtlinie „Ausbau erneuerbarer Energien - Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Nümbrechtbeinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, um einen Förderantrag zu stellen.


>>> Wichtige Hinweise <<<

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Förderprogramm.

  1. Der Förderantrag ist vor Beginn der Errichtung der Photovoltaikanlage zu stellen.
  2. Beantragen Sie die Zuwendung bitte erst, wenn Sie sicher sind, den Umsetzungszeitraum von sechs Monaten einhalten zu können. Eine Möglichkeit der Vormerkung für den Erhalt einer Zuwendung besteht nicht!
  3. Verwenden Sie für die Antragstellung bitte das aktuelle Antragsformular auf dieser Seite.
  4. Beachten Sie, dass für eine Antragsbearbeitung ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und ein gültiges Angebot eines Fachbetriebs vorliegen müssen. 
  5. Die Förderung wird erst nach Fertigstellung der Anlage ausgezahlt!
  6. Sollte es während der Baumaßnahme zu Verzögerungen kommen und absehbar sein, dass der Umsetzungszeitraum nicht eingehalten werden kann, benachrichtigen Sie bitte die Gemeinde vor Ablauf der Durchführungsfrist.
  7. Beachten Sie, dass Sie eine Förderung nur erhalten, wenn alle geforderten Unterlagen dem Fördergeber vorliegen. Diese sind der Förderrichtlinie und dem Antrag zu entnehmen.
  8. Eine Förderung kann nur für Anlagen auf Gebäuden im Gemeindegebiet Nümbrecht beantragt werden. 
  9. Es sind nur Anlagen mit einer Anlagenleistung von mindestens 5 kWp förderfähig. 
  10. Haben Sie einen Antrag gestellt, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung und nach Antragsprüfung per Post einen Zuwendungsbescheid. Dieser garantiert jedoch noch keine Auszahlung der Fördermittel.
  11. Die Fördermittel können erst ausgezahlt werden, wenn der Gemeinde die Schlussrechnung über Installation und Fertigstellung der Anlage vorliegt und eine Vor-Ort-Sichtprüfung zur Abnahme der fertigen Anlage seitens der Gemeinde Nümbrecht erfolgt ist. 

Alle weiteren wichtigen Informationen sind der Förderrichtlinie und dem Förderantrag zu entnehmen. 

Sie können uns den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen per Post oder E-Mail zukommen lassen. Im Sinne des Umweltschutzes bitten wir bei postalischen Zustellungen die Unterlagen möglichst in beidseitig ausgedruckter Form einzureichen. 


>>> Fertigstellung der Photovoltaikanlage <<<

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn

  • die Photovoltaikanlage fertiggestellt ist oder
  • die Fertigstellung nicht im angegebenen Durchführungszeitraum gemäß Zuwendungsbescheid erfolgen kann.



Ansprechpartner:

Miriam Wood
Tel.:  02293-302 245

Astrid Görlich
Tel.:  02293-302 223

Fax:  02293-302 130
E-Mail:  pv-foerderung@nuembrecht.de